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PREMIUM PARTNER

Janssen setzt sich für eine Zukunft ein, in der Krankheiten der Vergangenheit angehören. Wir bei den Janssen Pharmaceutical Companies von Johnson & Johnson arbeiten unermüdlich daran, dass eine solche Zukunft für Patienten auf der ganzen Welt zur Wirklichkeit wird, indem wir Krankheit durch Forschung bekämpfen, den Zugang zu Therapien mit innovativen Lösungen verbessern und Hoffnungslosigkeit mit ehrlicher Fürsorge heilen. Wir konzentrieren uns auf Bereiche in der Medizin, in denen wir am meisten verändern können: Herz-Kreislauf-Erkrankungen & Stoffwechselerkrankungen, Immunologie, Infektionserkrankungen & Impfstoffe, Neurowissenschaften, Onkologie und Lungenhochdruck. Mehr erfahren Sie auf www.janssen.com und www.janssen.com/austria. Folgen Sie uns auf www.twitter.com/janssenEMEA, um neueste Meldungen zu erhalten.

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Die Österreichische Gesellschaft für Urologie und Andrologie (ÖGU) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck, die Urologie und Andrologie sowie beider Grenzgebiete durch gemeinsame Arbeit ihrer Mitglieder in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Fortbildung zu fördern, um eine urologische Versorgung nach dem letzten Stand der medizinischen Wissenschaft zu gewährleisten. Hierzu veranstaltet sie eine jährliche Fortbildungstagung, Seminare, Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen, betreibt wissenschaftliche Forschung und veröffentlicht Studienergebnisse. Sie vertritt als wissenschaftliche Fachgesellschaft die Interessen der Urologen und Andrologen gegenüber öffentlich rechtlichen Körperschaften und Institutionen.

Die ÖGU bedient sich hierbei der Mithilfe ihrer Kommissionen und Arbeitskreise. Ordentliches Mitglied kann jeder Facharzt/Fachärztin für Urologie werden. Arztinnen/Ärzte in Ausbildung zum Fachärztin/Facharzt für Urologie sind als sogenannte Juniormitglieder ebenfalls ordentliche Mitglieder. Assoziierte Mitglieder können Wissenschafter(innen) werden, die keine Fachärzte für Urologie sind, aber Interesse für die Urologie zeigen. Die Aufnahme erfolgt auf schriftliche Empfehlung von zwei Mitgliedern. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied hat in den Vollversammlungen aktives und passives Wahlrecht.

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